Rechtsprechung
   BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,911
BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82 (https://dejure.org/1985,911)
BFH, Entscheidung vom 21.03.1985 - IV R 25/82 (https://dejure.org/1985,911)
BFH, Entscheidung vom 21. März 1985 - IV R 25/82 (https://dejure.org/1985,911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfteerzielungsabsicht
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Einzelfälle
    Gewerbebetrieb
    Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Rechtsprechung - Übersicht

Papierfundstellen

  • BFHE 143, 361
  • BB 1985, 1244
  • BStBl II 1985, 399
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82
    Sind die im Betrieb eines Gestüts durch die Art der Bewirtschaftung in den ersten acht Jahren entstandenen Verluste so hoch, daß der Steuerpflichtige davon ausgehen mußte und auch davon ausgegangen ist, daß diese Verluste im Laufe der Gesamtentwicklung des Betriebs durch spätere Gewinne einschließlich möglicher Veräußerungsgewinne auch nicht annähernd ausgeglichen werden können, so sind die Verluste nichtsteuerbare Einkünfte aus Liebhaberei (Anschluß an die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) sind im betrieblichen Bereich unter einer gewöhnlich als Liebhaberei bezeichneten Betätigung, die nicht Grundlage der Einkünfte im Sinne der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 EStG sein kann, zunächst solche Tätigkeiten zu verstehen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden, oder, allgemeiner ausgedrückt, nicht der Erzielung positiver Einkünfte dienen, sondern aus persönlichen, nicht wirtschaftlichen Gründen der Lebensführung betrieben werden.

    Der erkennende Senat hat nunmehr bei seiner Entscheidung von den Grundsätzen des Beschlusses in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 auszugehen, an den er gebunden ist und auf den sich auch der Kläger beruft, weil er meint, daß Voranstellen der Gewinnerzielungsabsicht durch den Großen Senat beweise die Richtigkeit seiner eigenen Auffassung.

    Ein nur annähernder Ausgleich, selbst ein Ausgleich nur zur Hälfte, wäre auch dann nicht möglich, wenn man - entsprechend dem Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 - mögliche Veräußerungsgewinne beim lebenden und toten Inventar in die Prognose noch einbeziehen würde, da es sich beim Betrieb des Klägers um einen Pachtbetrieb auf fremdem Grund und Boden handelt.

    Denn nachhaltige Gewinne im Sinne der Entscheidung in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 heißt hier, nachhaltige Gewinne in Gestalt eines Totalgewinns, und das Nichterreichen eines solchen Totalgewinns stand nach der Art des Betriebs des Klägers und seiner Betriebsführung vor allem in der Anfangsphase von vornherein fest.

  • BFH, 06.03.1980 - IV R 182/78

    Nichtlandwirt - Erwerb landwirtschaftlicher Nutzfläche - Ausbau eines

    Auszug aus BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82
    Mit der Revision rügt der Kläger die Verletzung der §§ 2, 4 und 13 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie die Nichtbeachtung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. März 1980 IV R 182/78 (BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718).

    Für die Berücksichtigung solcher Verluste genügte hier die Feststellung, daß in Zukunft nachhaltige, wenn auch bescheidene Gewinne erwirtschaftet werden können, wobei das Gewicht auf der Nachhaltigkeit der Gewinne, nicht auf ihrer Höhe lag (vgl. Urteil in BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718).

  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Verluste der Anlaufzeit können allerdings nur dann steuerrechtlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebes eindeutig feststeht, daß der Betrieb, so wie ihn der Steuerpflichtige betrieben hat, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts dargestellt hat (BFH-Urteile vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485; vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207; BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2, 4; vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399, 401; vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, 12; vom 19. Januar 1989 IV R 62/88, BFH/NV 1989, 775, 776; vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768, 769).
  • BFH, 25.10.1989 - X R 109/87

    Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen

    Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen auf eine solche Entwicklung die Beweislage entscheidend beeinflussen (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424, 426; vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399, und vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, 516).
  • BFH, 11.10.2007 - IV R 15/05

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb

    (3) Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb nicht auf Eigentumsflächen ausgeübt, sondern erfolgt die Bewirtschaftung auf Grund eines Nutzungsverhältnisses, so ist das Ende des für die Frage nach dem Totalgewinnerfolg maßgebenden Beurteilungszeitraums regelmäßig bereits durch das vertraglich vereinbarte Ende des Nutzungsverhältnisses bestimmt (BFH-Urteil vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A Rz 195b; Schmidt/Seeger, EStG, 26. Aufl., § 13 Rz 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht