Rechtsprechung
BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 2 Abs. 1 und 2 und § 13
- Wolters Kluwer
Liebhaberei - Gestüt - Verlust - Unwahrscheinlichkeit des Ausgleichs von Verlusten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfteerzielungsabsicht
- Die Gewinnerzielungsabsicht
- Gewerbebetrieb
- Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
- Die Gewinnerzielungsabsicht
Papierfundstellen
- BFHE 143, 361
- BB 1985, 1244
- BStBl II 1985, 399
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82
Sind die im Betrieb eines Gestüts durch die Art der Bewirtschaftung in den ersten acht Jahren entstandenen Verluste so hoch, daß der Steuerpflichtige davon ausgehen mußte und auch davon ausgegangen ist, daß diese Verluste im Laufe der Gesamtentwicklung des Betriebs durch spätere Gewinne einschließlich möglicher Veräußerungsgewinne auch nicht annähernd ausgeglichen werden können, so sind die Verluste nichtsteuerbare Einkünfte aus Liebhaberei (Anschluß an die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).Nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) sind im betrieblichen Bereich unter einer gewöhnlich als Liebhaberei bezeichneten Betätigung, die nicht Grundlage der Einkünfte im Sinne der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 EStG sein kann, zunächst solche Tätigkeiten zu verstehen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden, oder, allgemeiner ausgedrückt, nicht der Erzielung positiver Einkünfte dienen, sondern aus persönlichen, nicht wirtschaftlichen Gründen der Lebensführung betrieben werden.
Der erkennende Senat hat nunmehr bei seiner Entscheidung von den Grundsätzen des Beschlusses in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 auszugehen, an den er gebunden ist und auf den sich auch der Kläger beruft, weil er meint, daß Voranstellen der Gewinnerzielungsabsicht durch den Großen Senat beweise die Richtigkeit seiner eigenen Auffassung.
Ein nur annähernder Ausgleich, selbst ein Ausgleich nur zur Hälfte, wäre auch dann nicht möglich, wenn man - entsprechend dem Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 - mögliche Veräußerungsgewinne beim lebenden und toten Inventar in die Prognose noch einbeziehen würde, da es sich beim Betrieb des Klägers um einen Pachtbetrieb auf fremdem Grund und Boden handelt.
Denn nachhaltige Gewinne im Sinne der Entscheidung in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 heißt hier, nachhaltige Gewinne in Gestalt eines Totalgewinns, und das Nichterreichen eines solchen Totalgewinns stand nach der Art des Betriebs des Klägers und seiner Betriebsführung vor allem in der Anfangsphase von vornherein fest.
- BFH, 06.03.1980 - IV R 182/78
Nichtlandwirt - Erwerb landwirtschaftlicher Nutzfläche - Ausbau eines …
Auszug aus BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82
Mit der Revision rügt der Kläger die Verletzung der §§ 2, 4 und 13 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie die Nichtbeachtung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. März 1980 IV R 182/78 (BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718).Für die Berücksichtigung solcher Verluste genügte hier die Feststellung, daß in Zukunft nachhaltige, wenn auch bescheidene Gewinne erwirtschaftet werden können, wobei das Gewicht auf der Nachhaltigkeit der Gewinne, nicht auf ihrer Höhe lag (vgl. Urteil in BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718).
- BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94
Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als …
Verluste der Anlaufzeit können allerdings nur dann steuerrechtlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebes eindeutig feststeht, daß der Betrieb, so wie ihn der Steuerpflichtige betrieben hat, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts dargestellt hat (BFH-Urteile vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485; vom 6. März 1980 IV R 182/78, BFHE 131, 18, BStBl II 1980, 718; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207; BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2, 4; vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399, 401; vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, 12;… vom 19. Januar 1989 IV R 62/88, BFH/NV 1989, 775, 776;… vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768, 769). - BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen …
Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen auf eine solche Entwicklung die Beweislage entscheidend beeinflussen (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424, 426; vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399, und vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, 516). - BFH, 11.10.2007 - IV R 15/05
Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb
(3) Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb nicht auf Eigentumsflächen ausgeübt, sondern erfolgt die Bewirtschaftung auf Grund eines Nutzungsverhältnisses, so ist das Ende des für die Frage nach dem Totalgewinnerfolg maßgebenden Beurteilungszeitraums regelmäßig bereits durch das vertraglich vereinbarte Ende des Nutzungsverhältnisses bestimmt (BFH-Urteil vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A Rz 195b;… Schmidt/Seeger, EStG, 26. Aufl., § 13 Rz 4).
- BFH, 28.11.1985 - IV R 178/83
Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Auslegung des Verwaltungsakts - …
Dies würde des weiteren voraussetzen, daß der Kläger auch den späteren Ausgleich der Anfangsverluste im Auge hatte (BFH-Urteil vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399). - BFH, 27.03.2001 - X B 60/00
Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit - …
Nicht ausreichend ist eine Prognose, dass in Zukunft lediglich bescheidene Gewinne erwirtschaftet werden können, wenn ein Ausgleich der bisherigen Verluste damit nicht möglich ist (BFH-Urteil vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399). - BFH, 03.03.1988 - IV R 90/85
Erleiden eines mit positiven Einkünften auszugleichenden Verlustes aus einer …
Ist danach bei objektiver Betrachtung ein positives Ergebnis nicht zu erwarten, kann der Steuerpflichtige gleichwohl nachweisen, daß er die objektiven Gegebenheiten verkannt und erwartet habe, daß zunächst angefallene Verluste im Laufe der weiteren Entwicklung des Betriebs durch Gewinne ausgeglichen würden und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielt werden könne (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399; vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl II 1986, 293; vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289; vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10).Das FG und der Sachverständige haben zudem die Notwendigkeit außer acht gelassen, daß die erwarteten Gewinne auch die zu Anfang entstandenen Verluste überdecken müssen, damit ein Totalgewinn aus der landwirtschaftlichen Betätigung erzielt werden kann (vgl. Urteil in BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399).
- FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11
Liebhaberei bei Sportanlage
Nicht ausreichend sei es, dass in Zukunft lediglich bescheidene Gewinne erwirtschaftet werden könnten, wenn ein Ausgleich der bisherigen Verluste damit nicht möglich sei (BFH-Urteil vom 21. März 1985 IV R 25/92, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399;… Beschluss des BFH vom 27. März 2001 X B 60/00, juris Rn. 8). - BFH, 13.12.1990 - IV R 1/89
Liebhaberei ist getrennt zu beurteilen, wenn Landwirtschaft und Forstwirtschaft …
Gleichwohl ist dem Steuerpflichtigen damit nicht der Nachweis abgeschnitten, daß er die objektiven Gegebenheiten verkannt und begründeter Weise habe erwarten können, daß zunächst angefallene Verluste im Laufe der weiteren Entwicklung des Betriebes durch Gewinne ausgeglichen würden, so daß insgesamt noch ein positives Gesamtergebnis erzielt werden könne (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl. II 1985, 399; vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl. II 1986, 293; vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl. II 1986, 289). - FG Hamburg, 25.06.2015 - 6 K 222/14
Gewerbe- und Umsatzsteuer: Einkunftsart, Einkünfteerzielungsabsicht und …
Nicht ausreichend ist eine Prognose, dass in Zukunft lediglich bescheidene Gewinne erwirtschaftet werden können, wenn ein Ausgleich der bisherigen Verluste damit nicht möglich ist (…BFH-Beschluss vom 27.03.2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381; BFH-Urteil vom 21.03.1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399). - BFH, 12.09.1995 - X B 83/95
G ebäudeabschreibung bei gewerblichen Grundstückshändlern
Die Revision ist nicht wegen Divergenz der FG-Entscheidung von den BFH-Urteilen vom 28. September 1987 VIII R 46/84 (BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65), vom 18. September 1991 XI R 23/90 (BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135), vom 21. März 1985 IV-R 25/82 (BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399), in BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375, vom 23. Oktober 1987 III R 275/83 (BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293 und vom 29. November 1989 X R 100/88 (BFHE 159, 161, BStBl II 1990, 1060) zuzulassen. - FG Rheinland-Pfalz, 28.07.1998 - 2 K 1966/97
Einkommensteuer; Liebhaberei eines nebenberuflich betriebenen Elektrohandels …
- BFH, 25.10.1989 - X R 51/88
Vorläufige Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Nachträgliches Einfügen …
- BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 52/87
Mithelfender Familienangehöriger iS. des § 101 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AFG
- BGH, 04.03.1993 - IX ZR 101/92
Annahme einer Revision - Geltendmachung eines Schadens
- BFH, 14.07.1988 - IV R 88/86
Gewinnerzielungsabsicht im Falle eines forstwirtschaftlichen Betriebes trotz …
- FG Berlin, 28.05.2003 - 2 K 2002/97
Zur Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft
- BFH, 02.09.1987 - I R 315/83
Anforderungen an die formgerechte Rüge eines Verfahrensfehlers - Abgrenzung einer …
- FG Münster, 14.12.2000 - 2 K 188/97
Bezugsobjekte der Totalgewinnprognose
- FG Niedersachsen, 01.08.1996 - V 34/92
Unternehmerische Verwendung einer Motoryacht bei Anschaffung für das Unternehmen; …
- FG Düsseldorf, 31.03.1992 - 17 K 131/85
Steuerrechtliche Behandlung einer Galerie; Betrieb aus Liebhaberei; Keine …
- FG Baden-Württemberg, 04.11.1997 - 11 K 13/95
Keine Anerkennung von Verlusten aus Nebentätigkeit wegen Liebhaberei; Abgrenzung …
- BFH, 05.06.1986 - IV R 129/85
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Steuerliche …
- FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 12 K 94/95
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Durchführung eines Feststellungsverfahrens; …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.09.1999 - 2 K 2576/98
- FG Saarland, 22.05.1997 - 1 K 58/96
Einkommensteuer; Anschaffungskosten schottischer Hochlandrinder